Teilnahmebedingungen für die Intensivsprachkurse (2 Monate)

  1. Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen
    Die Kursteilnehmenden müssen in der Regel das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für Minderjährige gelten besondere Bedingungen, die im Einzelfall zwischen den Erziehungsberechtigten und interDaF zu vereinbaren sind.

  2. Zahlungsbedingungen und Preise
    2.1   Die Kursgebühren betragen pro Kurs 1.680,00 € pro Kurs. Die Kursgebühren werden mit der Anmeldung zur Zahlung fällig.
    2.2   Sämtliche mit der Zahlung der Kursgebühren anfallenden Bankgebühren tragen die Kursteilnehmenden.
    2.3   Kursgebühren für nicht in Anspruch genommenen Unterricht werden nicht erstattet.

  3. Vertrag
    3.1   Der Vertrag über die Teilnahme am Sprachkurs kommt mit der Bestätigung durch interDaF zustande.
    3.2   Diese Bestätigung wird von interDaF nach Eingang des Anmeldeformulars der Teilnehmenden und der Kursgebühren auf dem Konto von interDaF übersandt.
    3.3   Wird von den Kursteilnehmenden eine Veränderung der im Vertrag erfassten Daten veranlasst und dadurch Verwaltungsaufwand verursacht, so ist die erste Änderung kostenfrei. Für jede weitere Änderung wird ein Kostenbeitrag von 100,00 € fällig. Diese Änderungsgebühr wird für alle gebuchten Kurse nur einmalig erhoben.
  1. Rücktritt
    4.1   Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Er wird zum Zeitpunkt des Eingangs bei interDaF wirksam. Der Rücktritt gilt, wenn in der Rücktrittserklärung nicht ausdrücklich anders beantragt, für alle bei interDaF gebuchten Kurse. Die Verwaltungsgebühr wird in diesem Fall nur einmalig erhoben.
    4.2   Treten Kursteilnehmende bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Sprachausbildung zurück, behält interDaF eine Verwaltungsgebühr von 100,00 € ein.
    4.3   Treten Kursteilnehmende später als zwei Wochen vor dem Kursbeginn des ersten gebuchten Kurses von dem Vertrag zurück, haben sie nur dann einen Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühren, wenn der Kursplatz anderweitig vergeben werden kann. In diesem Fall wird von interDaF eine Verwaltungsgebühr von 150,00 € einbehalten.
    4.4   Treten Kursteilnehmende nach Kursbeginn von dem Vertrag zurück, ohne dass sie sich eingeschrieben haben, haben sie keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühren, es sei denn, es liegen nachweisbar schwerwiegende persönliche Gründe, wie z. B. schwere Krankheit, Todesfall in der Familie oder Ähnliches. Diese sind innerhalb von vier Wochen nach Beginn des ersten gebuchten Kurses geltend zu machen. In diesem Fall zahlt interDaF die Kursgebühren – abzüglich der Verwaltungspauschale von 150,00 € – zurück.
    Möchten Kursteilnehmende ihren Kurs aus den o. g. schwerwiegenden Gründen verschieben, so muss interDaF spätestens vier Wochen nach Beginn des ersten von ihnen gebuchten Kurses davon Kenntnis haben.
    4.5   Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung im Heimatland wird empfohlen.
  1. Abbruch
    5.1   Wird der laufende Kurs ohne nachweisbar schwerwiegende persönliche Gründe abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren. Für nachfolgend gebuchte Kurse gelten die unter §4 festgelegten Rücktrittsbedingungen.
    5.2   Können schwerwiegende persönliche Gründe für einen Abbruch nach Kursbeginn geltend gemacht werden, zahlt interDaF die Kursgebühren – abzüglich der Verwaltungspauschale von 150,00 € – anteilig zurück.
    Der schriftliche Antrag auf Rückzahlung der Kursgebühren muss unter Angabe der Gründe bis zum Ende des Kurses vorliegen. Der Abbruch gilt, soweit nicht ausdrücklich anders beantragt, für alle gebuchten Kurse.
  1. Anreise
    6.1   Als Kursbeginn (erster Kurstag) gilt der Tag der offiziellen Einschreibung. Jede Verspätung ist interDaF sofort anzuzeigen.
    6.2   Der Einstieg in den laufenden Kurs ist bis zum dritten Kurstag möglich, wenn die Zugangsvoraussetzungen lt. §7 erfüllt sind.
  1. Kurseinteilung
    7.1   Die vorläufige Zuweisung zu einem Kurs erfolgt nach den Angaben auf dem Anmeldeformular. Der Nachweis der für den unmittelbaren Eintritt in einen Kurs notwendigen Sprachkenntnisse obliegt den Teilnehmenden. interDaF behält sich eine Überprüfung dieser Vorkenntnisse vor.
    7.2   Als direkte Zugangsvoraussetzung werden das interDaF-Zertifikat, das Goethe-Zertifikat, und das telc-Zertifikat der vorausgehenden Niveaustufe anerkannt. Diese Zertifikate müssen vor Beginn der Sprachausbildung vorgelegt werden.
    7.3   Sind die Zugangsvoraussetzungen lt. §7.2 nicht erfüllt, ist die Teilnahme am Online-Einstufungstest obligatorisch.
    7.4   Die endgültige Einstufung erfolgt nach Überprüfung der Vorkenntnisse durch interDaF. Ergibt sich aufgrund des Einstufungstests ein von der vorläufigen Einstufung abweichendes Ergebnis, so wird den Kursteilnehmenden ein Platz in einem anderen, ihrem Leistungsniveau entsprechenden Kurs zugewiesen.
    7.5   Eine Höherstufung während des laufenden Sprachkurses aufgrund eines später vorgelegten Zertifikats ist nicht möglich.
  1. Pflichten der Kursteilnehmenden
    8.1     Die Kursteilnehmenden haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihr Aufenthalt in Deutschland rechtmäßig ist. interDaF setzt eine gültige Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung voraus.
    8.2     Die Kursteilnehmenden sind für den Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Hausratversicherung selbst verantwortlich. interDaF übernimmt keine Haftung in diesem Bereich.
    8.3     Die Kursteilnehmenden sind verpflichtet, die bei interDaF geltende Kurs- und Hausordnung einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Anwesenheitspflicht. Stellt interDaF nachhaltiges und unentschuldigtes Fehlen fest und ändern die Betreffenden ihr Verhalten trotz förmlicher Mahnung nicht, können sie von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen werden. Eine Erstattung von Gebühren erfolgt in diesem Fall nicht.
    8.4     Sprachunterricht beruht auf einer offenen Kommunikation, die auch durch nonverbale Elemente wie Mimik und Gestik stark geprägt ist. Daher muss das Gesicht jedes Kursteilnehmenden im Unterricht, in Testsituationen und bei den Tests immer klar und vollständig erkennbar sein.
  1. Haftung
    9.1   interDaF haftet nicht für den Ausfall seiner Leistungen durch höhere Gewalt oder aus sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Gründen.
    9.2   Die Kursteilnehmenden haften für alle von ihnen schuldhaft verursachten Schäden.
  1. Datenschutz
    Die Kursteilnehmenden willigen ein, dass ihre Daten (z. B. Name, Heimatadresse, Adresse in Deutschland, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort) von interDaF elektronisch erfasst werden. Diese personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften der DSGVO erhoben und verarbeitet.
  1. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
    Für den Vertrag gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Leipzig.

Leipzig, im Juni 2023

 

Teilnahmebedingungen für die Intensivsprachkurse (pdf)