Teilnahmebedingungen für die Intensivsprachkurse (2 Monate)

1. Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen 
Der Kursteilnehmer muss in der Regel das 18. Lebensjahr vollendet haben. 
Für Minderjährige gelten besondere Bedingungen, die im Einzelfall zwischen den Erziehungsberechtigten und interDaF zu vereinbaren sind.

2. Zahlungsbedingungen und Preise 
2.1 Die Kursgebühren betragen pro Kurs 1.575,00 €. Die Kursgebühren werden mit der Anmeldung zur Zahlung fällig.
2.2 Sämtliche mit der Zahlung der Kursgebühren anfallenden Bankgebühren trägt der Kursteilnehmer.
2.3 Kursgebühren für nicht in Anspruch genommenen Unterricht werden nicht erstattet.

3. Vertrag 
3.1 Der Vertrag über die Teilnahme am Sprachkurs kommt mit der Bestätigung durch interDaF zustande.
3.2 Diese Bestätigung wird von interDaF nach Eingang des Anmeldeformulars des Teilnehmers und der Kursgebühren auf dem Konto von interDaF übersandt.
3.3 Wird vom Kursteilnehmer eine Veränderung der im Vertrag erfassten Daten veranlasst und dadurch Verwaltungsaufwand verursacht, so ist die erste Änderung kostenfrei. Für jede weitere Änderung wird ein Kostenbeitrag von 100,00 € fällig. Diese Änderungsgebühr wird für alle gebuchten Kurse nur einmalig erhoben. 

4. Rücktritt
4.1 Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Er wird zum Zeitpunkt des Eingangs bei interDaF wirksam. Der Rücktritt gilt, wenn in der Rücktrittserklärung nicht ausdrücklich anders beantragt, für alle bei interDaF gebuchten Kurse. 
Die Verwaltungsgebühr wird in diesem Fall nur einmalig erhoben.
4.2 Tritt ein Kursteilnehmer bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Sprachausbildung zurück, behält interDaF eine Verwaltungsgebühr von 100,00 € ein.
4.3 Tritt ein Kursteilnehmer später als zwei Wochen vor dem Kursbeginn des ersten gebuchten Kurses von dem Vertrag zurück, hat er nur dann einen Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühren, wenn der Kursplatz anderweitig vergeben werden kann. In diesem Fall wird von interDaF eine Verwaltungsgebühr von 150,00 € einbehalten. 
4.4 Tritt ein Kursteilnehmer nach Kursbeginn von dem Vertrag zurück, ohne dass er sich eingeschrieben hat, hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühren, es sei denn, es liegen nachweisbar schwerwiegende persönliche Gründe, wie z. B. schwere Krankheit, Todesfall in der Familie oder Nichterteilung des Einreisevisums, vor. Diese sind innerhalb von vier Wochen nach Beginn des ersten gebuchten Kurses geltend zu machen. In diesem Fall zahlt interDaF die Kursgebühren – abzüglich der Verwaltungspauschale von 150,00 € – zurück. Möchte ein Kursteilnehmer den Kurs aus den o. g. schwerwiegenden Gründen verschieben, so muss interDaF spätestens vier Wochen nach Beginn des ersten von ihm gebuchten Kurses davon Kenntnis haben. 
4.5 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung im Heimatland wird empfohlen.

5. Abbruch
5.1 Wird der laufende Kurs ohne nachweisbar schwerwiegende persönliche Gründe abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren. Für nachfolgend gebuchte Kurse gelten die unter §4 festgelegten Rücktrittsbedingungen.
5.2 Können schwerwiegende persönliche Gründe für einen Abbruch nach Kursbeginn geltend gemacht werden, zahlt interDaF die Kursgebühren – abzüglich der Verwaltungspauschale von 150,00 € – anteilig zurück. 
Der schriftliche Antrag auf anteilige Rückzahlung der Kursgebühren muss unter Angabe der Gründe bis zum Ende des Kurses vorliegen. Der Abbruch gilt, soweit nicht ausdrücklich anders beantragt, für alle gebuchten Kurse. 

6. Anreise 
6.1 Als Kursbeginn (erster Kurstag) gilt der Tag der offiziellen Einschreibung. Jede Verspätung ist interDaF sofort anzuzeigen.
6.2 Der Einstieg in den laufenden Kurs ist bis zum dritten Kurstag möglich, wenn die direkten Zugangsvoraussetzungen lt. 7.3 erfüllt sind.
6.3 Sind die direkten Zugangsvoraussetzungen lt. 7.3 nicht erfüllt, ist die Teilnahme am zentralen Test obligatorisch.

7. Kurseinteilung 
7.1 Die vorläufige Zuweisung zu einem Kurs erfolgt nach den Angaben auf dem Anmeldeformular. Der Nachweis der für den unmittelbaren Eintritt in einen Kurs notwendigen Sprachkenntnisse obliegt dem Teilnehmer. 
interDaF behält sich eine Überprüfung dieser Vorkenntnisse vor. 
7.2 Die endgültige Einstufung erfolgt nach Überprüfung der Vorkenntnisse durch interDaF.
7.3 Als direkte Zugangsvoraussetzung werden das interDaF-Zertifikat bzw. -Zeugnis, das Goethe-Zertifikat und das telc-Zertifikat der vorausgehenden Niveaustufe anerkannt. Diese Zertifikate müssen vor Beginn der Sprachausbildung vorgelegt werden.
Nach dem Beginn der Sprachausbildung bei interDaF sind nur die Ergebnisse des interDaF-Tests bzw. der interDaF-Prüfung für die weitere Sprachausbildung bei interDaF verbindlich. Die Sprachausbildung kann nur fortgesetzt werden, wenn das entsprechende interDaF-Zertifikat bzw. -Zeugnis vorliegt. Auswärtig erworbene Sprachzertifikate werden in der fortlaufenden Ausbildung bei interDaF nicht anerkannt.
7.4 Ergibt sich aufgrund des Einstufungstests ein von der vorläufigen Einstufung abweichendes Ergebnis, so wird dem Kursteilnehmer ein Platz in einem anderen, seinem Leistungsniveau entsprechenden Kurs zugewiesen. 

8. Pflichten des Kursteilnehmers 
8.1 Der Kursteilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sein Aufenthalt in Deutschland rechtmäßig ist. interDaF setzt eine gültige Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung für die Kursdauer voraus. 
8.2 Der Kursteilnehmer ist für den Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Hausratsversicherung selbst verantwortlich. interDaF übernimmt keine Haftung in diesem Bereich. 
8.3 Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, die bei interDaF geltende Kurs- und Hausordnung einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Anwesenheitspflicht. Stellt interDaF nachhaltiges und unentschuldigtes Fehlen fest und ändert der Betreffende sein Verhalten trotz förmlicher Mahnung nicht, kann er von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen werden. Eine Erstattung von Gebühren erfolgt in diesem Fall nicht. 
8.4 Sprachunterricht beruht auf einer offenen Kommunikation, die auch durch nonverbale Elemente wie Mimik und Gestik stark geprägt ist. Daher muss das Gesicht jedes Kursteilnehmers im Unterricht, in Testsituationen und bei den Prüfungen immer klar und vollständig erkennbar sein.

9. Haftung 
9.1 interDaF haftet nicht für den Ausfall seiner Leistungen durch höhere Gewalt oder aus sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Gründen.
9.2 Der Kursteilnehmer haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten Schäden. 

10. Datenschutz 
Der Kursteilnehmer willigt ein, dass seine Daten (z. B. Name, Heimatadresse, Adresse in Deutschland, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort) von interDaF e. V. elektronisch erfasst werden. Diese personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften der DSGVO erhoben und verarbeitet. 

11. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand 
Für den Vertrag gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Leipzig. 

Leipzig, im April 2019

Teilnahmebedingungen für die Intensivsprachkurse (pdf)